Die Dorfbildsatzung

Sie wird in nächster Zeit in allen 17 Ortschaftsräten und schließlich auch im Gemeinderat ein heiß diskutiertes Thema sein. Eine Änderung der Satzung ist geplant und steht schon lange aus. Die Stadtverwaltung will nun die Bauvorschrift für die Ortskerne so ändern, dass zukünftig z.B. Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern oder weitere zeitgemäße Modernisierungen möglich sind. Auch der räumliche Geltungsbereich der Satzung, der in Lageplänen des Stadtplanungsamtes für jeden Ort genau festgelegt ist, soll verkleinert werden.

 

Was war eigentlich seit 1984 Zweck der Dorfbildsatzung?

 

Ziel dieser örtlichen Bauvorschrift  war es damals, der zunehmenden Verunstaltung der alten Dorfmitten und Straßenbilder entgegenzuwirken. Man wollte die alten historischen Dorfkerne, das prägende Ortsbild und den ortstypischen Charakter erhalten. Mit der Dorfbildsatzung wurden Gestaltungsgrundsätze und ein minimaler Rahmen für die notwendigen und gewünschten baulichen Veränderungen vorgegeben. So mussten Baumaßnahmen in historisch gewachsenen Ortskernen abgestimmt und genehmigt werden, denn selbst Details können das Ortsbild beeinflussen. Vorgaben gab es für Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutzanlagen, für Anlagen zur Nutzung von Sonnen-und Umweltenergie, für Dächer, Werbeanlagen, Automaten und unbebaute Flächen. War eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch eine neue  Baumaßnahme nicht zu befürchten, gab es Ausnahmen und Befreiungen. Für die Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Objekten im Geltungsbereich der Dorfbildsatzung gab es Zuschüsse der Stadt Rottenburg durch das Förderprogramm „Kaufen ­– Sanieren –Gestalten (Jetzt: Förderprogramm "Nachhaltig Bauen und Sanieren")