Resümee der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zum Antrag der BfE über Bauvorhaben
in der Sitzung des Ortschaftsrats 20.01.2021
- Ein Bauantrag (gewerblich oder privat) muss direkt an das Stadtplanungsamt Abt. Baurecht
(untere Baurechtsbehörde) versandt werden.
- Die Verwaltung in Ergenzingen wird darüber informiert, ebenso der Ortschaftsrat.
- Eine Beratung im Ortschaftsrat ist nicht vorgesehen und nicht notwendig.
- Der Ortschaftsrat darf seit 2004 (Urteil Bundesverwaltungsgericht) keine Empfehlung mehr zur planungsrechtlichen Genehmigung geben.
- Das Baudezernat alleine erteilt die Genehmigung.
- Die meisten Bauunterlagen sind unvollständig oder entsprechen nicht den Vorschriften.
- Oft werden die Antragsteller darüber nicht von den Architekten/Planenden informiert und die Bauunterlagen liegen unbearbeitet da.
- Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, werden sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten bearbeitet.Im Jahr 2020 konnte diese Frist nicht immer eingehalten werden.
- Der Antrag der Fraktion BfE verlangt, alle 3 Monate über laufende Verfahren informiert zu werden:
Das kann die Baurechtsbehörde wegen des Personalmangels nicht leisten.
Wegen der vielen Bauanträge und unvollständigen Unterlagen der Bauwilligen ist es oft nicht möglich, die Antragsteller bestmöglich zu unterstützen.
„Eine zügigere Bearbeitung und Informationsweitergabe an die Bauwilligen …ist wünschenswert. Wir arbeiten täglich daran…“ (Zitat:Stadtplanungsamt)