Mail an die BfE vom Regionalverband Neckar-Alb
Stellvertret. Verbandsdirektor Dr Peter Seiffert

Regionalverband Neckar Alb:
Synopse der Stellungnahmen
zur 5. Änderung Regionalplan Neckar-Alb 2013
(Entwurf 05/2020)

Stellungnahme Ortschaftsrat Ergenzingen

26.08.2020

 Das Flugfeld ist bisher als regionaler Grünzug ausgewiesen und stellt ein Gebiet für Landwirtschaft, Bodenerhaltung und Naturschutz dar. Durch eine großflächige Industrie- bzw. Gewerbeansiedlung im Westen von Ergenzingen befürchten wir nicht nur Beeinträchtigungen der Frischluftzufuhr für Ergenzingen, sondern auch deutlich erhöhte Belastungen durch noch mehr Verkehr, verbunden mit Lärm und Luftverschmutzung. Die großflächige Versiegelung der Hochfläche im Westen verschärft zudem die bestehende Regenwasserproblematik in Ergenzingen und kann in Zusammenhang mit zunehmenden Starkregen zu einer erhöhten Überschwemmungsgefahr für den Ort führen.

 Darüber hinaus wird eine großflächige Neuversiegelung sich in der Regel auf den Grundwasserspiegel aus-
wirken.
Außerdem wird das „Flugfeld Baisingen“ als bedeutender Brut- und Rastplatz für gefährdete Vogelarten und als eine Oase für Artenvielfalt gesehen. Dies wird vom NABU wissenschaftlich beobachtet. Der Verlust dieses Biotops wäre aus Sicht des Naturschutzes nicht vertretbar. Das bislang unbebaute Areal auf der Hochfläche an der Gemarkungsgrenze im Westen von
Ergenzingen ist der wichtigste Frischluftkorridor für die Ortschaft. Genau dort soll zukünftig ein neues interkommunales
Gewerbegebiet für großflächige Ansiedelungen entstehen.
Dem können wir so nicht zustimmen!

Behandlung

 

 

Bestätigt werden folgende Festlegungen im Regionalplan 2013: regionaler Grünzug (Vorranggebiet), Gebiet für Landwirtschaft (Vorranggebiet), Gebiet für Bodenerhaltung (Vorbehaltsgebiet). Ein Gebiet für Naturschutz und Land-
schaftspflege ist im Bereich des Flugfeldes Bai-singen nicht festgelegt.
Im Rahmen der Regionalplanänderung wird an diesem Standort kein Gewerbegebiet festgelegt. Es werden die regionalplanerischen Festlegungen so geändert, dass diese aus raumordnerischer Sicht einer Siedlungsentwicklung in diesem Bereich nicht entgegenstehen. Die konkreten Planungen fallen in die Zuständigkeit der betreffenden Kommunen. Ob es tatsächlich zu den befürchteten Beeinträchtigungen und Belastungen kommen kann, ist bei konkreten Planungen eines Gewerbegebietes zu untersuchen.

Im
Rahmen einer Umweltprüfung ist ggf. die Betroffenheit der Schutzgüter Menschen (einschließlich Gesundheit), Tiere/ Pflanzen/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft
und Fläche zu untersuchen und zu bewerten.
Rechtlich erforderliche Grenzwerte bzw. Vorgaben müssen ggf. eingehalten werden.
Zur Verdeutlichung der Problematik wird in die Begründung der 5. Regionalplanänderung folgender Absatz übernommen: „Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens wurden von Seiten der Rechtsbehörden und des ehrenamtlichen Naturschutzes folgende Vorbehalte gegen die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes vorgetragen: Freirauminanspruchnahme,
Lage in Wasserschutzgebiet, Erhöhung der Hochwassergefahr, Verlust von Bodenfunktionen, Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen, Beeinträchtigung der Frischluftzufuhr, Beeinträchtigung der Naherholung und des Landschaftsbildes, zusätzliche Belastungen durch Lärm, Verkehr und Licht, Vorkommen streng geschützter Arten (insbesondere Rebhuhn, auch Feldlerche, Braunkehlchen,
Kornweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Stein-
schmätzer, Wiesenpieper, Zauneidechse, evtl. Dicke Trespe sowie Tagfalter- und Widderchen-Arten), Zugvogelrastgebiet.

 Die Betroffenheiten
sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.“

 

Der Ortschaftsrat und die Bevölkerung
sehen sich aktuell nicht ausreichend informiert. Wie bereits im Statement von 2018 dargelegt, stehen der Ortschaftsrat und die Ergenzinger Einwohnerschaft dieser Änderung des Regionalplans mit großer Skepsis bis strikter Ablehnung gegenüber. Der Ortschaftsrat Ergenzingen beantragt deshalb, dass der
Regionalverband Neckar-Alb diese Stellungnahme unabhängig vom Antrag und der Planung der Stadt Rottenburg aus regionalplanerischer und ökologischer Sicht bewertet.

Hinweis: Dem Regionalverband liegt das Statement des Ortschaftsrates Ergenzingen nicht vor. Im Rahmen der Aufstellung der 5. Regionalplanänderung hat sich der Regionalverband intensiv mit der raumordnerischen Situation vor Ort be-
fasst und ist zum Schluss gekommen, dass die Öffnung des regionalen Grünzuges (Vorranggebiet) im Bereich des Baisinger Flugfeldes aus regionalplanerischer Sicht vertretbar ist, wenn auf Gemarkung Eutingen bzw. auf Seiten der Re-
gion Nordschwarzwald entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies gilt vorbehaltlich der Betroffenheit der Umweltgüter und darüber hinausgehender Naturschutzbelange.
Diese sind im Falle konkreter Planungen detailliert zu untersuchen. Im Rahmen des sog. Scoping im Zusammenhang mit konkreten Planungen, bei dem der Rahmen, Umfang und Detailliertheitsgrad der Umweltuntersuchungen festgelegt werden, besteht die Möglichkeit, die hier
vorgebrachten Punkte einzubringen.